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Für den Teil, welcher in meiner Heimatstadt ist, haben wir uns so verständigt, das primäre Vorschlagsrecht zu Ausgestaltung der Vorschläge/Anträge in die Hände derer zu legen, die auch direkt betroffen sind. Also im Klartext, wenn ein Betreiber einen Windpark eröffnen will, so müssen alle beteiligten Ortschaften in der jeweiligen Zone an einen Tisch und dort wird entschieden, wie groß, wie hoch, wie laut usw der Park werden darf.
Keine Energieprojekte über die Köpfe der Kommunen hinweg: Wer Wind- & Solaranlagen vor Ort hat, muss durch günstigen Strom, gute Jobs und Einnahmen profitieren.
Soweit es mir bekannt ist, gibt es im Wahlkreis 25 Jessen keine nennenswerten Schiefergasvorkommen.
Windkraftbetreiber müssen ihre Anlagen nach Stilllegung vollständig zurück bauen, einschließlich Fundament. Das ist bundesweite Genehmigungsvoraussetzung.
Die Entscheidung, wo Windräder positioniert werden, liegt nicht in meiner Verantwortungsbereich, hier entscheidet die Landesebene nicht einmal mittelbar. In der Regel werden diese Planungen über regionale Raumordnungsprogramme vorgenommen.