Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.
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Ja, grundsätzlich können auch Abgeordnete Spenden steuerlich geltend machen. Das ist kein Sonderrecht für Politikerinnen und Politiker, sondern gilt für alle Bürger:innen nach dem Einkommensteuergesetz
Zum Thema Rente: Ich persönlich hätte kein Problem damit, wenn Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Abgeordnetenentschädigungen verpflichten. DIE LINKE begrenzt ihre Mandatsträgereinkommen und gibt Teile der Diäten für soziale und politische Arbeit ab.
Transparenz ist uns als Linke wichtig, nicht nur in Sonntagsreden, sondern praktisch. Deshalb bemühen sich viele Bundestagsabgeordnete, öffentlich darzulegen, wie sie mit Teilen ihrer Bezüge umgehen.