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Erachten Sie die Kopplung Ihrer Diät an den Nominallohn in Anbetracht Ihrer Versäumnisse bei der Besoldung noch für angemessen?

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Jan-Philipp Beck
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Frage von Jan L. •

Erachten Sie die Kopplung Ihrer Diät an den Nominallohn in Anbetracht Ihrer Versäumnisse bei der Besoldung noch für angemessen?

Sehr geehrter Herr Beck.

die letzten Jahre ist Ihre Diät wie folgt gestiegen:

2022: + 2,4 %

2023: + 2 %

2024: +6,2 %

2025: +5,4 %

2026: +4,0 %

=> 21,59 %

Die Besoldung ist spätestens seit den Urteilen des BVerfG aus 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen. Dennoch entschied sich der Nds. Landtag für folgende Anpassungen:

2022: + 0 %

2023: + 2,8 %

2024: + 200 € (entspricht 2,3% Ihrer Diät)

2025: + 5,5 %

2026: + 2,8%

=> 14,06 %

Können Sie nachvollziehen, wenn dies den Eindruck von Bonuszahlungen an Manager erweckt, während bei der Belegschaft verfassungswidrig gespart wird? Möchten Sie diesen Eindruck als SPD Politiker vermitteln?

Im bundesweiten Besoldungsvergleich ist Nds. mittlerweile bis zu 7,8 % unter dem Durchschnitt: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/260501/3/

Sachsen zahlt bei gleichen Amt bis zu 15.000 € mehr! Nur Ihre Diät hält mit Sachsen noch mit ( Nds. + ~1.500€).

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, wenngleich ich die von Ihnen vorgenommene inhaltliche Vermengung der Anpassung der Grundentschädigung für die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages sowie die amtsangemessene Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten nicht nachvollziehen kann, da es sich hier um zwei völlig unterschiedliche Vorgänge handelt.

Im Mai-Plenum diesen Jahres haben wir mit dem Niedersächsischen Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2026 in einem ersten Schritt die Erhöhung der Tabellenentgelte der jüngst vereinbarten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen. Hierdurch wurden zum 1. April 2026 die Grundgehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, erhöht sowie die weiteren dynamischen Besoldungs- und Versorgungsbestandteile um linear 2,8 Prozent. Dies orientiert sich an der Einigung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit den Gewerkschaften vom Februar diesen Jahres, die Entgelte der Beschäftigten in drei Schritten zu erhöhen. 

Ferner haben wir im März diesen Jahres die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt. Konkret bedeutet dies, dass die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine Sonderzahlung von 800 Euro erhalten haben, die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro und für die Anwärterinnen und Anwärter 250 Euro vorgesehen waren. Darüber hinaus wird die Landesregierung auch die kommenden Gerichtsurteile des Bundesverfassungsgerichtes zur Beamtenbesoldung insbesondere im Hinblick auf das Bundesland Niedersachsen genauestens prüfen und weitere Schritte einleiten, um die verfassungsgemäße Alimentation sowohl künftig als auch rückwirkend für die Jahre ab 2008 sicherzustellen. Denn uns ist es wichtig, dass unsere Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen fair, gerecht und zeitgemäß besoldet werden.

Abschließend möchte ich noch kurz auf die von Ihnen erwähnte Anpassung der Grundentschädigung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages eingehen. Der § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes  (NAbgG) sieht vor, dass die Grundentschädigung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst wird. Hierfür ist die Veränderung des Nominallohnindexes für Niedersachsen maßgeblich. Grundsätzlich bedeutet dies, dass die Grundentschädigung der niedersächsischen Landtagsabgeordneten an die allgemeine Einkommensentwicklung der niedersächsischen Bevölkerung gekoppelt wird. Sollte diese demnach steigen, steigt ebenso die Abgeordnetengrundentschädigung. Sollte die Einkommensentwicklung jedoch rückläufig sein, kann dies im Umkehrschluss auch eine Kürzung bei der Grundentschädigung bedeuten. Mit Schreiben vom 23. März 2026 hat das Landesamt für Statistik Niedersachsen dem Niedersächsischen Landtag nunmehr mitgeteilt, dass nach den aktuellen Ergebnissen der Verdiensterhebung der Nominallohnindex im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 4 Prozent gestiegen sei, so dass dies die Grundlage für die entsprechende Anpassung der Grundentschädigung darstellte. 

Wenngleich ich vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenserhaltungskosten vollstes Verständnis dafür habe, dass eine entsprechende Erhöhung der Grundentschädigung in Teilen der Bevölkerung durchaus kritisch gesehen werden kann, ist mit dem geschilderten Verfahren meiner persönlichen Einschätzung nach jedoch ein Instrument geschaffen worden, dass sich an fest definierten und objektiv messbaren Kriterien - nämlich der Veränderung des Nominallohnindexes in Niedersachsen - orientiert. Dies verhindert somit, dass die Mitglieder des Niedersächsischen Landtages die Grundentschädigung nach persönlichem Belieben oder in ihrem eigenen Ermessen erhöhen können. 

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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