Sie predigen soziale Gerechtigkeit und steuerliche Gleichbehandlung. Wie rechtfertigen Sie dann das elitäre Privileg einer nachweisfreien, steuerfreien 5.000-Euro-Kostenpauschale?
Sehr geehrter Herr Meiser,
Ihre Partei tritt öffentlich vehement für soziale Gerechtigkeit, Transparenz und das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern ein.
Die Realität in eigener Sache sieht jedoch anders aus: Durch die steuerfreie Kostenpauschale von über 5.000 Euro pro Monat – für die Sie im Gegensatz zu jedem normalen Arbeitnehmer keinen einzigen Beleg vorlegen müssen – stützen Sie ein gesetzlich verankertes Zwei-Klassen-System. Werden diese Mittel nicht voll ausgeschöpft, verbleibt der Rest als steuerfreies Zusatzeinkommen. Das konterkariert Ihre Forderungen nach steuerlicher Solidarität völlig.
Wie vereinbaren Sie Ihre Forderung nach sozialer Gerechtigkeit mit der stillschweigenden Nutzung dieses elitären, intransparenten Finanzprivilegs?
Wann werden Sie sich proaktiv für die Abschaffung dieser nachweisfreien Pauschale zugunsten einer Belegpflicht einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
D. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gut nachvollziehen kann.
Zur Erläuterung zunächst hier die Gründe, warum sich der Gesetzgeber für das seit langer Zeit etablierte und praktizierte Modell der steuerfreien Kostenpauschale entschieden hat:
Die Kostenpauschale soll, wie Sie vermutlich wissen, für Abgeordnete die durch die Ausübung ihres Mandats entstehenden Mehraufwendungen abdecken. Hierzu zählen unter anderem Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis, für die Wahlkreisbetreuung, die mandatsbezogene Öffentlichkeitsarbeit und die allgemeinen mandatsbezogenen Mehraufwendungen wie Übernachtungskosten und gegebenenfalls auch eine Zweitwohnung in Berlin.
Der Gesetzgeber hat sich dabei für das Modell der Kostenpauschale entschieden, da dieses dem in unserer Verfassung verankerten Grundsatz des freien Mandats am ehesten gerecht wird, weil anderenfalls an sensiblen Stellen eine verfassungsrechtlich unzulässige inhaltliche Kontrolle durch die Verwaltung drohe.
Zudem sei eine Pauschale, die sich am Durchschnittsaufwand orientiert, im Verhältnis aller Abgeordneten untereinander am gerechtesten und stelle die kostengünstigste Lösung dar, da sich Im Falle von Einzelnachweisen der bürokratische Verwaltungsaufwand für den Deutschen Bundestag enorm erhöhen würde und in einem solchen Fall auch höhere Ausgaben geltend gemacht werden könnten, die über die gedeckelte aktuelle Kostenpauschale hinaus gehen.
Tatsächlich liegen die entsprechenden Mehraufwendungen aktuell bei vielen Abgeordneten bereits höher als die gewährte Kostenpauschale. Diese müssen dann vollständig aus der Abgeordnetenentschädigung (also den eigentlichen Bezügen der Abgeordneten) beglichen werden. Steuerlich geltend gemacht werden können diese nicht, da es für Abgeordnete des Deutschen Bundestags keinerlei Möglichkeit gibt, Ausgaben als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Dies vorausgeschickt habe ich persönlich durchaus Sympathie für die Idee einer Reform der Kostenpauschale, die zumindest in Teilen auf ein Erstattungsprinzips umstellt, sofern der Gesetzgeber tatsächlich bereit wäre, die dadurch zu erwartenden Mehrkosten in Kauf zu nehmen, und sichergestellt wäre, dass die geschilderten verfassungsrechtlichen Bedenken mit Blick auf die Freiheit des Mandats tatsächlich rechtssicher ausgeräumt werden können. Nach meiner bisherigen Auseinandersetzung mit der Angelegenheit verbleibe ich hier allerdings zugegebenermaßen mit Blick auf beide genannten Anforderungen skeptisch, was die Realisierung angeht.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Pascal Meiser
