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Guten Tag Herr Meiser, -Warum enthielten Sie sich bei der Abstimmung zur Neuauszählung der Stimmen zur letzten Bundestagswahl der Stimme ? -Warum sind Rentenerhöhungen prozentual und nicht absolut?

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Pascal Meiser
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Frage von Eva P. •

Guten Tag Herr Meiser, -Warum enthielten Sie sich bei der Abstimmung zur Neuauszählung der Stimmen zur letzten Bundestagswahl der Stimme ? -Warum sind Rentenerhöhungen prozentual und nicht absolut?

Prozentuale Rentenerhöhungun verstärkt m.E, die Altersarmut. 

Bei einer 1% Erhöhung bekommt ein 1000€-Rentner prozentual10€, ein 5000€-Rentner 50€.

Warum bekommen nicht beide absolut 30€?

Dann könnte der 1000€-Rentner vielleicht auch die Inflation ausgleichen.

Die Durchschnittliche Rentenhöhe bliebe gleich, der Medianwert ginge aber zugunsten der kleinen Renten.

Dies ist der dritte Versuch einer Kontaktaufnahme über den Abgeordnetenwatch,

1. Versuch: 06.0426

2. Versuch 02.05.25.

In Erwartung Ihrer Antwort m.f,G.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Eine Abstimmung über die Neuauszählung der Wahl zum Bundestagswahl hat es im Deutschen Bundestag nicht gegeben.

Ich vermute, Sie meinen stattdessen die Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zur Zurückweisung mehrerer Wahleinsprüche im Dezember 2025.

Bei der genannten Abstimmung habe ich mich in der Tat bewusst für eine Enthaltung entschieden und das nicht, weil mir das Thema egal wäre, sondern im Gegenteil, weil ich mich mit der in Frage Thematik sehr intensiv beschäftigt habe.

Der Hintergrund für diese Entscheidung ist, dass nach meinem Eindruck der Wahlprüfungsausschuss, nachdem er sich einmal entschieden hatte, den besonders im Fokus stehenden zentralen Wahleinspruch der Partei BSW formal für zulässig zu erachten (was durchaus umstritten war), die vorgebrachten Beschwerdepunkte in der Sache nicht hinlänglich sorgfältig im Detail geprüft hat.

Umgekehrt haben mich auch die von der Partei BSW vorgetragenen Argumente für sich genommen nicht davon überzeugen können, dass der Einspruch tatsächlich in der Sache begründet ist. Insofern ist für mich auch eine Ablehnung der Beschlussempfehlung, die zumindest symbolisch einer Anerkennung der Richtigkeit des Einspruchs gleichgekommen wäre, nicht möglich gewesen.

Im Ergebnis konnte ich mich bei der entsprechenden Abstimmung nur enthalten, und ich hoffe, dass jetzt wirklich bald das Bundesverfassungsgericht über den in Frage stehenden Wahleinspruch entscheidet und damit hier endlich abschließend für Klarheit sorgt.

Mit freundlichen Grüßen 
Pascal Meiser

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