Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort 22.01.2026 von Michael Thews SPD
Da sich der vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befindet, kann ich Ihnen zu den zukünftigen Regelungsgehalten keine Auskunft geben.
Antwort 15.12.2025 von Heidi Reichinnek Die Linke
Unser Fokus liegt nicht auf Kleinanleger*innen oder Sparer*innen, sondern auf sehr hohen Kapitalerträgen und großen Vermögen, bei denen ein stärkerer Beitrag zum Gemeinwohl gerechtfertigt ist.
Antwort 15.12.2025 von Bärbel Bas SPD
Die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ ist für Rentnerinnen und Rentner in der Regel von Vorteil.
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Antwort ausstehend von Astrid Timmermann-Fechter CDU