Ich teile Ihre Einschätzung, dass ein zu großzügig bemessener Kostendeckel Fehlanreize setzen und zulasten der Sparerinnen und Sparer gehen könnte. Die gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf vorgenommene Absenkung der Deckelung der Effektivkosten auf maximal 1,0 Prozent halte ich vor diesem Hintergrund für einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 12.05.2026 von Adrian Grasse CDU
Antwort 05.04.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr E.,
Antwort ausstehend von Bettina Süßmilch SPD
Antwort ausstehend von Christina Stumpp CDU
Antwort 23.01.2026 von Bärbel Bas SPD
Der Entwurf der Bundesregierung zum Altersvorsorgereformgesetz sieht vor, dass auch künftig Altersvorsorgevermögen für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden kann. Wenn Sie Ihr Altersvorsorgekapital bereits vor dem 1. Januar 2028 für eine selbst genutzte Wohnung verwendet haben, sollen aus Gründen des Vertrauensschutzes allerdings die bisherigen Regelungen weiter gelten.
Antwort 22.01.2026 von Michael Thews SPD
Da sich der vorliegende Gesetzentwurf allerdings noch nicht einmal im parlamentarischen Verfahren befindet, kann ich Ihnen zu den zukünftigen Regelungsgehalten keine Auskunft geben.