Ich unterstütze es ausdrücklich, wenn auch Bundestagsabgeordnete zukünftig in die gesetzliche Versicherung einzahlen würden. Dafür setze ich mich jedenfalls ein.
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Ein berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter erhält nach einer verlorenen Wahl nicht automatisch und voraussetzungslos eine Pension. Voraussetzung für den Eintritt in den Ruhestand ist grundsätzlich eine Wartezeit von zehn Jahren. Dies ist auch in der von Ihnen angesprochenen Übersicht der Bayerischen Versorgungskammer dargestellt.
Hinzu kommt ein Finanzierungsproblem im Übergang: Würde man Beamte in die Rentenversicherung überführen, müssten Bund und Länder jahrzehntelang gleichzeitig die Pensionen der heutigen Beamten und die Rentenbeiträge für die neuen zahlen – eine echte Entlastung entstünde erst in ferner Zukunft.
Sehr geehrter Herr K.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Tatsächlich spreche auch ich mich für eine stärkere Berücksichtigung von Beamten bzw. Pensionären aus.