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Im konkreten Fall sehen wir leider nur begrenzten Handlungsspielraum, da es sich um eine unternehmerische Entscheidung im Rahmen der wirtschaftlichen Lage handelt
Die maßgeblichen Hebel zur vollständigen Umsetzung von Art. 12 UN-BRK liegen beim Bund, weil Betreuungsrecht und Geschäftsfähigkeit im BGB geregelt sind.
Die Reform des Betreuungsrechts stärkt seit 2023 Selbstbestimmung und Wille der Betroffenen. Betreuung nur zum Schutz der Betroffenen. RLP setzte dies 2022 um.
Entsprechende Rücksprachen und Erörterungen anhand Ihrer Nachrichten auch im größeren Kreis vermögen jedoch nicht, hier umfängliche Aktenkenntnis oder fachliche Bewertung des gesamten Vorgangs samt Ihrer Einlassungen vorzunehmen. Das werde ich nicht leisten und steht mir auch nicht zu.