Mit Blick auf eine Erhöhung der 25 km/h Grenze auf Tempo 30 müssten mehrere Aspekte sorgfältig geprüft werden. Darunter fallen beispielsweise die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, insbesondere im Mischverkehr in Städten mit klassischen Fahrrädern u.a. bei Überholvorgängen und Geschwindigkeitsunterschieden, Fragen der Infrastruktur, wie Radwegbreiten, oder auch das Haftungs- und Versicherungsrecht.
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Würde man das bestehende Limit anheben, ließe sich der Status als „Fahrrad“ rechtlich kaum noch aufrechterhalten. Die Folge wäre eine Einordnung als Kraftfahrzeug der L-Kategorie, was weitreichende Konsequenzen für die Praxis hätte.
Das 25-km/h-Limit ist aktuell entscheidend dafür, dass Pedelecs rechtlich als Fahrräder gelten – also ohne Führerschein, Versicherung oder Zulassung gefahren werden dürfen
Ich teile insbesondere Juttas Ansicht, dass Verkehrs-Sicherheit, Klimaschutz und Praxistauglichkeit gemeinsam gedacht werden müssen.
Daher rege ich an, dass sie die genannte Problematik auch an die Stadt Bochum herantragen und darauf drängen, dass in den Vierteln, wo es hohen Bedarf und wenig private Stellplätze gibt, solche öffentlichen abschließbaren Abstellanlagen gebaut werden und die entsprechende Landesförderung in Anspruch genommen wird.