Es spricht nicht prinzipiell etwas dagegen. Ein bewusster und differenzierter Umgang mit öffentlichem Gedenken ist jedoch entscheidend, damit Erinnerung nicht spaltet, sondern verbindet.
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Ob faschistische oder islamistische Gewalt – die Opfer und ihre Geschichten dürfen wir nie vergessen.
Wichtig erscheint mir überdies, dass Umbenennungen immer im Dialog und gemeinsamen Prozess mit den Betroffenen und den Anwohner*innen entwickelt und vorgenommen werden und nicht gegen deren Willen.
Ob öffentliche Plätze nach Opfern benannt werden, ist eine sehr sensible Frage, gerade im Umgang mit islamistischem Terror, bei dem wir immer wachsam sein müssen, dass Trauer nicht in pauschale Stigmatisierung umschlägt.
Zunächst ist absolut entscheidend, dass die Behörden genau hinschauen und feststellen, ob sich religiöse Prediger tatsächlich strafbar machen.
Abschiebungen oder der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft ist nach geltendem Recht in solchen Fällen nicht möglich.