Die SPD hat in den letzten Jahren immer wieder die Anrechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente verbessert
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Ich kann Ihnen mitteilen, dass eine gesetzliche Änderung, nach der die Erwerbsminderungsrente mit Erreichen des 65. Lebensjahres ersatzlos entfällt, nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil: Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist so aufgebaut, dass ein nahtloser Übergang in die Altersrente besteht.
Zur möglichen Abschaffung des Pflegegrads 1 kann ich Ihnen klar sagen: Ich stehe fest zu den Menschen, die Unterstützung brauchen, und in der SPD-Bundestagsfraktion positionieren wir uns entschieden gegen Leistungskürzungen in der Pflegeversicherung.
Unser Ziel ist es, jedem Beitragszahler, auch wenn er unverschuldet früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden musste, ein menschenwürdiges Rentenniveau ohne Rückgriff auf Grundsicherung zu ermöglichen