Meine Frage ist, ob die Erwerbsminderungsrente auch, wenn man älter wird als 65 Jahre, dann total verfällt und man nichts mehr hat als Grundsicherung?
Sehr geehrte Frau Rump,
ich weiß nicht, ob Sie sich noch an mich erinnern können von der Wahlkampfveranstaltung 2025 in Mahlum bei Bockenem?
Meine Sorge ist, dass ich abhägig bin von der kleinen Erwerbsminderungsrente, die ich beziehe, dass ich, wenn ich mal 65 Jahre alt bin, keine Rente mehr beziehen Kann. Wird in absehbarer Zeit das Gesetz diesbezüblich von Vater Staat geändert?
Hochachtungsvoll
Günter Lemke jun.
Prinzenstr. 16
31167 Bockenem - Hary
E - Mail : lemke.g@gmx.net
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation so offen schildern. Ich erinnere mich an die Veranstaltung in Mahlum – umso mehr freut es mich, dass Sie sich mit Ihrer Frage an mich wenden.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass eine gesetzliche Änderung, nach der die Erwerbsminderungsrente mit Erreichen des 65. Lebensjahres ersatzlos entfällt, nicht vorgesehen ist. Im Gegenteil: Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist so aufgebaut, dass ein nahtloser Übergang in die Altersrente besteht.
Das bedeutet konkret, dass die Erwerbsminderungsrente grundsätzlich bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt wird. Danach geht sie automatisch in die Regelaltersrente über, sofern Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. Sie stehen also nicht ohne Rentenanspruch da.
Auch Ihre bisher erworbenen Rentenansprüche gehen dabei nicht verloren. Die Zeiten der Erwerbsminderungsrente werden rentenrechtlich berücksichtigt und fließen in die Berechnung der Altersrente ein. Das ist gesetzlich abgesichert, damit niemand durch den Wechsel in eine andere Rentenart Nachteile erleidet.
Erst wenn im Einzelfall die Rente und sonstige Einkünfte nicht ausreichen sollten, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann ergänzend Grundsicherung im Alter in Betracht kommen. Diese ist jedoch keine automatische Anschlussleistung, sondern wird – wie jede Sozialleistung – nach der persönlichen finanziellen Situation geprüft.
Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihre Erwerbsminderungsrente einfach endet und Sie plötzlich ohne Absicherung dastehen. Das System der gesetzlichen Rentenversicherung ist darauf ausgelegt, solche Brüche zu vermeiden.
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Einen Gesprächstermin können Sie gerne mit meinem Wahlkreisbüro in Hildesheim telefonisch unter 05121 / 4085340 oder per E-Mail an daniela.rump.ma02@bundestag.de vereinbaren. Ich freue mich auf unseren Austausch.
Viele Grüße
Daniela Rump
