Label
Wie setzen Sie sich für die ambulante Psychotherapie ein, die nun wegen der Hornorarkürzungen und der geplanten Budgetierung doppelt belastet ist?

Portrait von Daniela Rump
Daniela Rump
SPD
85 %
17 / 20 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Nina L. •

Wie setzen Sie sich für die ambulante Psychotherapie ein, die nun wegen der Hornorarkürzungen und der geplanten Budgetierung doppelt belastet ist?

Sehr geehrte Frau Rump,

ich arbeite als niedergelassene Psychotherapeutin im Landkreis Hildesheim und bin sehr besorgt über die aktuellen Entwicklungen. Bereits die Honorarkürzung um 4,5 % traf unsere ohnehin schlecht vergütete Fachgruppe hart. Nun drohen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weitere Einschnitte, insbesondere durch die geplante Budgetierung.

Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich festgehalten, die Versorgung im Bereich psychischer Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapien zu verbessern – davon ist bisher nichts spürbar. Stattdessen wächst die Unsicherheit, auch mit Blick auf meine Familie.

Die von der GKV genannten Einkommenszahlen sind unrealistisch und basieren auf veralteten Annahmen. Tatsächlich behandeln wir weniger Patient:innen bei gleichzeitig höheren Kosten und hoher Ausbildungsverschuldung. Diese Entwicklung gefährdet viele Praxen, obwohl der Bedarf stetig steigt.

Was werden Sie dagegen unternehmen?

Viele Grüße

Nina L.

Portrait von Daniela Rump
Antwort von SPD

Liebe Frau L.

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich kann Ihre Sorge sehr gut nachvollziehen. Auch ich sehe die aktuelle Entwicklung in der ambulanten Psychotherapie sehr kritisch und stehe ausdrücklich an der Seite der Therapeutinnen und Therapeuten sowie der Patientinnen und Patienten. Gerade weil der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung seit Jahren steigt – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – brauchen wir eine verlässliche und gut erreichbare Versorgung. Schon heute warten viele Betroffene oft monatelang auf einen Therapieplatz.

Vor diesem Hintergrund halte ich Honorarkürzungen für das falsche Signal. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben. 

Gleichzeitig ist es mir wichtig, den Hintergrund der Entscheidung einzuordnen.

Die Fragen des Leistungsumfanges und der dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt.

Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln.

Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden. 

Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen. 

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. Das heißt konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt. 

GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet, die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht.

Unabhängig davon nehmen wir die damit verbundenen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Versorgung haben kann. 

Gleichzeitig haben wir das BMG, das, wie oben erläutert, die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. 

Die Entscheidung zur Honorarkürzung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Im Jahr 2020 haben wir Zuschläge für Kurzzeittherapien in der ambulanten Psychotherapie eingeführt. Ziel war es, die Wartezeiten auf einen Therapiebeginn zu verkürzen.

Die Finanzkommission Gesundheit, die von der Bundesregierung beauftragt wurde, Empfehlungen vorzulegen, mit denen das zum 1. Januar 2027 drohende Defizit in der GKV kurzfristig gedeckt werden kann, schlägt vor, die Zuschläge zu streichen, weil sie keinen messbaren Effekt auf die Versorgung psychisch Erkrankter hätten. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung folgt dieser Empfehlung. 

Dementsprechend sollen ab 1. Januar 2027 die Zuschläge zur Kurzzeittherapie entfallen. Zudem dürfen die Honorare künftig nur noch so stark steigen wie die Grundlohnsumme. Die Grundlohnsumme ist die Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter aller gesetzlich Krankenversicherten. Sie ist zwar wichtig, weil sie zeigt, wie stark die Löhne insgesamt steigen – und damit auch, wie stark die Einnahmen der GKV aus Beiträgen wachsen. Damit soll verhindert werden, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Angesichts des steigenden Bedarfs führt dies jedoch aus meiner Sicht auch zu einer Verknappung des Angebots und gefährdet die Versorgung. 

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist jedoch klar, dass die Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen dürfen. Sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern und nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen. 

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Vereinbart wurde der Ausbau niedrigschwelliger Angebote, digitale Unterstützung und eine bessere Verzahnung der Versorgung, um schnellere Hilfe zu ermöglichen.

Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden uns deshalb im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

Wir wollen eine verlässliche, wohnortnahe und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. 

Erlauben Sie mir noch einen Hinweis: zu dieser Thematik wurde am 8. Juni 2026 im Rahmen einer öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses eine Petition beraten.

Die Beratung können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/sitzungen/1182700-1182700 .

Für Ihre Hinweise und Kritik möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Rückmeldungen wie Ihre sind für meine politische Arbeit von großer Bedeutung, weil sie mir zeigen, wo Regelungen konkret nachgeschärft werden müssen.

Ihre Schilderungen nehme ich gerne mit in die weiteren Beratungen und gebe sie an die Fachkolleginnen und Kollegen meiner Fraktion weiter. 

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Einen Gesprächstermin können Sie gerne mit meinem Wahlkreisbüro in Hildesheim telefonisch unter 05121 / 4085340 oder per E-Mail daniela.rump.wk@bundestag.de vereinbaren. Ich freue mich auf den weiteren Austausch. 

Herzliche Grüße 

Daniela Rump

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Daniela Rump
Daniela Rump
SPD

Weitere Fragen an Daniela Rump