Wie bewerten Sie die aktuellen Honorarkürzungen in der Psychotherapie und was planen Sie / Ihre Fraktion, dass Weiterbildende und Psychotherapeutische Leistungen zukünftige angemessen vergütet werden?
Sehr geehrte Frau Rump,die aktuellen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie beunruhigen mich sehr. Diese treffen nicht nur niedergelassene Kolleg:innen, sondern auch uns Studierende und angehende Psychotherapeut:innen.Ich studiere im KLiPPs-Master an der Universität Hildesheim und erlebe die Kürzungen sowie die unsichere Vergütung in der postgradualen Weiterbildung als erhebliche Zukunftsangst. Nach Jahren intensiver Ausbildung ist derzeit nicht gewährleistet, dass wir während der Weiterbildung angemessen vergütet werden.Im Vergleich zu haus- und fachärztlichen Kolleg:innen erwirtschaften Psychotherapeut*innen schon jetzt nur den halben Ertrag pro Stunde bzw. pro Praxis – und das bei gleichem Arbeitseinsatz und nach Abzug der jeweiligen Praxiskosten.Die anliegende Petition hat bereits 400.000 Unterschriften:https://www.change.org/p/monatelange-wartezeiten-und-jetzt-werden-psychotherapeutische-leistungen-gekürztMit freundlichen GrüßenM. N.
Lieber Herr N.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Ich kann Ihre Sorge sehr gut nachvollziehen. Auch ich sehe die aktuelle Entwicklung in der ambulanten Psychotherapie sehr kritisch und stehe ausdrücklich an der Seite der Therapeutinnen und Therapeuten sowie der Patientinnen und Patienten.
Gerade weil der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung seit Jahren steigt – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen – brauchen wir eine verlässliche und gut erreichbare Versorgung. Schon heute warten viele Betroffene oft monatelang auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund halte ich Honorarkürzungen für das falsche Signal.
Gleichzeitig ist mir wichtig, den Hintergrund der Entscheidungen einzuordnen.
Die Vergütung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten wird in Deutschland nicht unmittelbar von der Politik festgelegt, sondern von den Akteuren der Selbstverwaltung ausgehandelt. Dazu gehört der GKV-Spitzenverband für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung für die Leistungserbringer.
Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den Bewertungsausschuss. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen.
Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. Das heißt konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Das BMG kann die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt.
Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht.
Das bedeutet allerdings nicht, dass wir die möglichen Folgen ignorieren dürfen. Für mich steht fest: Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zulasten der psychischen Gesundheitsversorgung gehen. Sie dürfen weder die Versorgung verschlechtern noch dazu führen, dass sich Wartezeiten weiter verlängern.
Deshalb haben wir die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Versorgung haben kann und wie sichergestellt wird, dass Patientinnen und Patienten weiterhin zeitnah Hilfe erhalten.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die psychische Gesundheitsversorgung zu stärken und den Zugang zu Therapieangeboten zu verbessern. Dazu stehen wir weiterhin. Unser Ziel bleibt eine verlässliche, wohnortnahe und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung für alle Menschen, die Hilfe benötigen.
Im Zuge der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung wird derzeit über verschiedene Einsparmaßnahmen diskutiert. Dazu gehört auch der Wegfall von Zuschlägen für Kurzzeittherapien sowie eine Begrenzung künftiger Honorarsteigerungen. Aus meiner Sicht dürfen solche Maßnahmen jedoch nicht zu einer Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung führen. Deshalb werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, den Zugang zu Therapieangeboten zu verbessern und die Versorgung langfristig zu sichern.
Dazu gehört auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Hier besteht seit Jahren Handlungsbedarf. Deshalb erwarten wir vom Bundesgesundheitsministerium zeitnah Vorschläge, die sowohl die Weiterbildung als auch die psychotherapeutische Versorgung nachhaltig sichern.
Zur Situation der Psychotherapeutinnen und -therapeuten wurde am 8. Juni 2026 im Rahmen einer öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses eine Petition beraten.
Die Beratung können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/sitzungen/1182700-1182700 .
Für Ihre Hinweise und Ihre Kritik danke ich Ihnen sehr. Die psychotherapeutische Versorgung ist für viele Menschen von existenzieller Bedeutung. Deshalb werde ich die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und mich dafür einsetzen, dass notwendige Reformen nicht zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.
Ihre Schilderungen nehme ich gerne mit in die weiteren Beratungen und gebe sie an die Fachkolleginnen und Kollegen meiner Fraktion weiter.
Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Einen Gesprächstermin können Sie gerne mit meinem Wahlkreisbüro in Hildesheim telefonisch unter 05121 / 4085340 oder per E-Mail daniela.rump.wk@bundestag.de vereinbaren. Ich freue mich auf den weiteren Austausch.
Herzliche Grüße
Daniela Rump
