Antwort 04.07.2025 von Sebastian Roloff SPD
Maja T. muss umgehend nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht
Maja T. muss umgehend nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht
Entschiedenes diplomatisches Engagement. Respektierung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Die sofortige Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland ist meiner Meinung nach unerlässlich.