Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt – das Paar wird also so behandelt, als verdienten beide gleich viel. Für Ihr Ehepaar 1 mit zwei gleichen Einkommen ändert sich nichts durch die Tatsache, dass sie verheiratet sind: Beide zusammen zahlen im Ergebnis dasselbe wie bei einer Einzelbesteuerung. Ihr Ehepaar 2 dagegen profitiert: Wegen des progressiven Tarifs würde der besserverdienende Partner allein deutlich höher besteuert. Durch das Splitting wird ein Teil seines Einkommens rechnerisch in den niedrigeren Tarifbereich des Partners verlagert.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD
Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
Antwort 22.06.2026 von Bärbel Bas SPD
Das Ehegattensplitting in seiner heutigen Form unterstützt vor allem Ehepaare, bei denen das Einkommen besonders ungleich verteilt ist.
Antwort 18.05.2026 von Ruppert Stüwe SPD
Eine Reform des Ehegattensplittings muss natürlich so ausgestaltet sein, dass die gegenseitige Unterhaltspflicht gewährleistet bleibt.
Antwort 27.04.2026 von Markus Reichel CDU
Wir halten am Ehegattensplitting als Instrument zur Stärkung von Familien fest.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD