Förderprogramme für E-Mobilität setzen gezielte Kaufanreize für klimafreundliche Mobilität - wichtig ist Technologieoffenheit.
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Wer auf klimafreundliche Mobilität setzt, darf dafür nicht bestraft werden.
Um die Gewährung solcher Zuschüsse umsetzen zu können, sind entsprechende, detailliertere Regelungen durch das Bundesinnenministerium und das Bundesfinanzministerium notwendig. Da eine solche Regelung bisher nur für die Bezuschussung von Jobtickets vorliegt, ist die Gewährung von Zuschüssen für private Fahrräder im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung derzeit nicht möglich.
Die Grüne Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass in Mehrfamilienhäusern bessere Rahmenbedingungen entstehen. Denn ohne Unterstützung beim „Basis-Ausbau“ (z. B. neue Trafostationen und Verkabelung) bleibt die Last auf wenige E-Autobesitzer verteilt - was die Umstellung verzögert.
Die Europäische Union hat in der neuen Batterieverordnung (EU-Verordnung 2023/1542) festgelegt, dass die EU-Kommission bis spätestens 1. Januar 2025 prüfen muss, ob und wie ein einheitliches Ladegerät für leichte elektrische Fahrzeuge - darunter auch E-Bikes - eingeführt werden kann. Ein konkreter Gesetzesvorschlag liegt derzeit jedoch noch nicht vor.