Vor dem Hintergrund der bereits angespannten finanziellen Situation der GKV befürworte ich derzeit keine
Gesetzänderung.
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Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 23.09.2024 von Tanja Machalet SPD
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 06.09.2024 von Hubert Hüppe CDU
Dieser Begründung können Sie entnehmen, dass der G-BA die Erkrankung Alopecia areata nicht pauschal zur „Lifestyle-Krankheit“ erklärt.
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 10.10.2024 von Johannes Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist ungenau und verkürzt, Alopecia Areata (AA) als eine Lifestyle-Krankheit zu bezeichnen. Bei AA handelt es sich um eine multifaktorielle Erkrankung.
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort ausstehend von Axel Müller CDU
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 16.09.2024 von Ates Gürpinar Die Linke
Der gesetzlichen Einstufung von Alopecia Areata als Lifestyle-Krankheit stimme ich nicht zu und unterstütze die Forderung, dass Alopecia Areata als chronische Erkrankung anerkannt wird, um den Betroffenen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung, Medikamenten und Forschungsgeldern zu ermöglichen
Halten Sie Alopecia Areata für eine Lifestyle-Krankheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage definiert?
Antwort 10.09.2024 von Alexander Föhr CDU
Ich sehe dementsprechend derzeit keinen Anlass für eine Gesetzesänderung.