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Lachend am Geländer
Antwort 23.09.2024 von Tanja Machalet SPD

Vor dem Hintergrund der bereits angespannten finanziellen Situation der GKV befürworte ich derzeit keine
Gesetzänderung.

Hubert Hüppe
Antwort 06.09.2024 von Hubert Hüppe CDU

Dieser Begründung können Sie entnehmen, dass der G-BA die Erkrankung Alopecia areata nicht pauschal zur „Lifestyle-Krankheit“ erklärt.

Portrait von Johannes Wagner
Antwort 10.10.2024 von Johannes Wagner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es ist ungenau und verkürzt, Alopecia Areata (AA) als eine Lifestyle-Krankheit zu bezeichnen. Bei AA handelt es sich um eine multifaktorielle Erkrankung.

Ates Gürpinar
Antwort 16.09.2024 von Ates Gürpinar Die Linke

Der gesetzlichen Einstufung von Alopecia Areata als Lifestyle-Krankheit stimme ich nicht zu und unterstütze die Forderung, dass Alopecia Areata als chronische Erkrankung anerkannt wird, um den Betroffenen besseren Zugang zu medizinischer Versorgung, Medikamenten und Forschungsgeldern zu ermöglichen

Portrait von Alexander Föhr
Antwort 10.09.2024 von Alexander Föhr CDU

Ich sehe dementsprechend derzeit keinen Anlass für eine Gesetzesänderung.