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Erfahrungen aus den Ländern, die die Maskenpflicht teilweise schon vor Weihnachten abgeschafft haben, belegen, dass es nicht mehr zu einer gefährlichen Entwicklung im Infektionsgeschehen kommt. Damit fällt die Begründung für die Maskenpflicht weg, die Abschaffung ist somit auch eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit.
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Dass Masken sehr wirksam für die Verringerung von Ansteckungen sind, wurde in zahlreichen Untersuchungen nachgewiesen; es liegen hierzu viele Daten vor.
Im Januar 2023 einigten Bund und Länder sich aufgrund der entspannten Infektionslage darauf, die Maskenpflicht im Fern- und Nahverkehr auslaufen zu lassen.