Aufgrund welcher Datengrundlage besteht weiterhin Maskenpflicht in den Alten- und Pflegeheimen?

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Sabine Friedel
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Frage von Mona S. •

Aufgrund welcher Datengrundlage besteht weiterhin Maskenpflicht in den Alten- und Pflegeheimen?

Sehr geehrte Frau Friedel,
aufgrund welcher Datengrundlage besteht weiterhin Maskenpflicht in den Alten- und Pflegeheimen? Fehlenden Mimik ist für Demenzerkrankte und Schwerhörige eine unzumutbare Situation. Die Demenzerkrankten regredieren viel schneller und zeigen Verhaltensauffälligkeiten. Schwerhörige Menschen ziehen sich zurück und sind deprimiert. Hygienepläne liegen ja vor, sodass hier ein hoher Schutz besteht. Zudem sind die Langzeiteinrichtungen nicht mit Akutkliniken zu vergleichen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.-K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Eine Maskenpflicht besteht derzeit nicht nur in den Alten- und Pflegeheimen, sondern auch in Krankenhäusern und Arztpraxen. Das Ziel besteht nach wie vor darin, insbesondere vulnerable Gruppen möglichst vor einer Infektion zu schützen. Sie fragen nach einer Datengrundlage. Dass Masken sehr wirksam für die Verringerung von Ansteckungen sind, wurde inzwischen in zahlreichen Untersuchungen nachgewiesen; es liegen hierzu viele Daten vor. Eine gut verständliche Information zu Studienergebnissen hat beispielsweise hier die Max-Planck-Gesellschaft herausgegeben: https://www.mpg.de/17915640/corona-risiko-maske-schutz

Freundliche Grüße
Sabine Friedel

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