Der aktuelle Vorschlag soll lediglich eine Änderung des Paragraf 184b StGB aus dem Jahr 2021 korrigieren, die zu großen Problemen in der Praxis geführt hat. Denn seitdem werden in der Tat auch Fälle erfasst, die eigentlich nichts mit dem zu tun haben, was man landläufig unter der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte versteht:
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Beibehalten wird auf jeden Fall die Höchstfreiheitsstrafe von zehn Jahren für die schwerwiegenderen Tatbestände. Seit Februar 2024 liegt nun auch ein entsprechender Regierungsentwurf vor [...]
Um Kinderschutz zu gewährleisten und Kinderpornographie zu bekämpfen, sind in erster Linie Präventionsmaßnahmen erforderlich, die ausgeweitet werden müssen.
Die meisten Länder haben spezifische Gesetze erlassen, die den Besitz, die Verbreitung, den Zugriff oder die Produktion von Kinderpornografie unter Strafe stellen
§ 184b StGB wird reformiert, um Kinderschutz zielgerichtet zu gewährleisten.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns deswegen darauf geeinigt, Prävention und Kinderschutz zu stärken und für eine kindersensible Justiz sorgen. Mit Modellprojekten wollen wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen.