Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort 28.02.2025 von Hakan Demir SPD

Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 11.02.2025 von Thorsten Frei CDU

CDU und CSU verfolgen keine Veränderung bei dieser Voraussetzung für den Familien- bzw. Ehegattennachzug

Portrait von Nancy Faeser
Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Portrait von Florian Hahn
Antwort 17.02.2025 von Florian Hahn CSU

Sehr geehrter Herr G.,

Portrait von Torben Braga
Antwort 03.01.2025 von Torben Braga AfD

Ein Mindestmaß an deutschen Sprachkenntnissen muss verlangt werden, denn Sprache ist der Schlüssel zur Integration und ohne die Fähigkeit, sich zu verständigen, bleiben viele Barrieren unüberwindbar.