Antwort ausstehend von Robin Wagener BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort 28.02.2025 von Hakan Demir SPD
Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.
Antwort 11.02.2025 von Thorsten Frei CDU
CDU und CSU verfolgen keine Veränderung bei dieser Voraussetzung für den Familien- bzw. Ehegattennachzug
Antwort ausstehend von Nancy Faeser SPD
Antwort 17.02.2025 von Florian Hahn CSU
Sehr geehrter Herr G.,
Antwort 03.01.2025 von Torben Braga AfD
Ein Mindestmaß an deutschen Sprachkenntnissen muss verlangt werden, denn Sprache ist der Schlüssel zur Integration und ohne die Fähigkeit, sich zu verständigen, bleiben viele Barrieren unüberwindbar.