Antwort 23.05.2025 von Bärbel Bas SPD
Gerne gebe ich Ihre Hinweise an die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weiter, damit Ihre Erfahrungen in künftige Beratungen und Verhandlungen einfließen können.
Gerne gebe ich Ihre Hinweise an die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion weiter, damit Ihre Erfahrungen in künftige Beratungen und Verhandlungen einfließen können.
Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist das für die Einbürgerung notwendige Sprachniveau (B1) festgeschrieben, nicht jedoch die Form des Nachweises. Da die Umsetzung des Gesetzes in der Verantwortung der zuständigen Länder und Kommunen liegt, kann der Nachweis von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein.
CDU und CSU verfolgen keine Veränderung bei dieser Voraussetzung für den Familien- bzw. Ehegattennachzug
Sehr geehrter Herr G.,