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Künftig soll die Verschreibung von Medizinalcannabis grundsätzlich nach persönlicher ärztlicher Konsultation erfolgen – in der Praxis oder beim Hausbesuch. Nur so kann die notwendige Anamnese, Aufklärung und Begleitung gewährleistet werden. Bei Folgeverschreibungen bleibt Telemedizin möglich, sofern zuvor ein persönlicher Kontakt stattgefunden hat.
Bei Alkohol und bei THC gibt es Grenzwerte, bei sonstigen psychotropen Stoffen gilt jeglicher Nachweis als Fahren unter Drogeneinfluss und wird strafrechtlich verfolgt
Ich möchte klarstellen: Medizinisches Cannabis bei klar definierten Indikationen (z. B. chronische Schmerzen, Spastiken, Übelkeit bei Chemotherapie) unter ärztlicher Aufsicht unterstütze ich ausdrücklich. Diese Möglichkeit besteht bereits seit einigen Jahren – auch mit bayerischer Unterstützung.