Antwort 20.11.2025 von Tarek Al-Wazir BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei Alkohol und bei THC gibt es Grenzwerte, bei sonstigen psychotropen Stoffen gilt jeglicher Nachweis als Fahren unter Drogeneinfluss und wird strafrechtlich verfolgt
Bei Alkohol und bei THC gibt es Grenzwerte, bei sonstigen psychotropen Stoffen gilt jeglicher Nachweis als Fahren unter Drogeneinfluss und wird strafrechtlich verfolgt
Ich möchte klarstellen: Medizinisches Cannabis bei klar definierten Indikationen (z. B. chronische Schmerzen, Spastiken, Übelkeit bei Chemotherapie) unter ärztlicher Aufsicht unterstütze ich ausdrücklich. Diese Möglichkeit besteht bereits seit einigen Jahren – auch mit bayerischer Unterstützung.