Werden wegen der EU Richtlinie Medikamentengruppen auf ihre Fahrbeeinträchtigung hin mit Grenzwerten versehen u. Polizeilich im Verkehr überwacht u. mit MPU geprüft um die Sicherheit zu gewährleisten?
"Anlage III der EU-Führerscheinrichtlinie sieht vor, dass
Bewerbern oder Fahrzeugführern, die regelmäßig psychotrope Stoffe in irgendeiner Form einnehmen, eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch erneuert werden darf, wenn die aufgenommene Menge so groß ist, dass die Fahrtsicherheit nachteilig beeinflusst wird."https://dgvm-verkehrsmedizin.de/wp-content/uploads/2024/09/Positionspapier-Nr.-12-Cannabismissbrauch-Par-13-a-FeV_final-13.09.24-002.pdf
Nun sind halt etliche Bürger unter Psychotropen Stoffen im Verkehr unterwegs, wird dies bald verbessert?
Verschreibungszahlen:https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-662-70594-0
https://www.dvr.de/politik/beschluesse/medikamente-im-strassenverkehr
Sehr geehrter Herr Jochen T.,
derzeit sind mir keine Reformvorschläge in Bezug auf psychotrope bzw. psychoaktive Stoffe bekannt.
Bei Alkohol und bei THC gibt es Grenzwerte, bei sonstigen psychotropen Stoffen gilt jeglicher Nachweis als Fahren unter Drogeneinfluss und wird strafrechtlich verfolgt. So kommt es zu verschiedenen Sanktionierungen, wie Bußgeldern, Punkten in Flensburg, temporären Fahrverboten und möglicherweise auch dem Entzug des Führerscheins oder der Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.
Mit freundlichen Grüßen,
Tarek Al-Wazir
