Antwort 03.10.2022 von Thorsten Frei CDU
An den bestehenden Anspruchsgrundlagen sollte sich nichts geändert haben
An den bestehenden Anspruchsgrundlagen sollte sich nichts geändert haben
Nach berechtigter Kritik wurde hier schnellstmöglich nachgebessert: Auch die Leistung für das dritte Kind wurde erhöht.
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht.
Um Familien und auch Alleinerziehende zu entlasten, werden wir das Kindergeld und auch die Kinderfreibeträge anheben