Energiepauschale bei Kinderzuschuss?

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Bettina Hagedorn
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Frage von Lena V. •

Energiepauschale bei Kinderzuschuss?

Sehr geehrte Frau Hagedorn,
meine Frage bezieht sich auf den Energiezuschuss. Warum werden nur Student*innen die Bafög beziehen bezuschusst? Ich selber , Mutter von zwei Kindern, studiere zum zweiten mal und bin daher nicht Bafögberechtigt. Daher habe ich von Nov 2021-July 2022 als PKB Kraft arbeiten müssen und habe nun glücklicherweise erneut eine Vertretungsstelle ab November. Leider war ich genau im September arbeitslos. Meine Frage also, wie kann es sein, dass der Kinderzuschuss z.B. nicht automatisch zum Zuschuss der Energiepauschale führt? Ich fühle mich sehr übersehen und denke es gibt viele Student*Innen die in einer ähnlichen Lage sind.
MfG

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Sehr geehrte Frau V.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage zur Energiepauschale. Lassen Sie mich vorweg anmerken, dass ich es sehr bewundere, dass Sie als zweifache Mutter Ihr zweites Studium absolvieren und nebenher noch berufstätig sind. Dies verdient großen Respekt!

Zu Ihrer Frage, warum der Kinderzuschuss nicht automatisch zum Zuschuss der Energiepauschale von 300 Euro führt, ist leicht erklärbar: nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.

Zwar stimmt es, dass die Auszahlung der Energiepauschale im Regelfall durch den Arbeitgeber mit dem Septembergehalt an alle Beschäftigten erfolgte, was bei Ihnen nicht geschehen konnte, da Sie zu diesem Zeitpunkt arbeitslos waren. Aber wer zu diesem Zeitraum NICHT beschäftigt war – sehr wohl aber über weite Teile des Jahres – kann die Energiepauschale mit der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen und sie wird dann rückwirkend automatisch gewährt. Insofern werden Sie die Energiepauschale von 300 Euro - zwar verspätet – aber dennoch erhalten.

Allerdings kann jeder die Energiepauschale nur EINMAL erhalten – bafögberechtigte Studenten erhalten jetzt im Dezember mit dem 3. Entlastungpaket einen Einmalzuschuss, weil sie eben bisher NICHT die Energiepauschale von 300 Euro erhalten konnten. Da Sie diese 300 Euro aber über den Steuerbescheid erhalten werden, wären Sie ohnehin nicht ein zweites Mal förderfähig.

Außerdem haben Sie für Ihre zwei Kinder je zweimal einen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro als weitere Entlastung automatisch ausgezahlt bekommen. Zusätzlich wird das Kindergeld zum 1. Januar 2023 für das erste, zweite und dritte Kind auf je 237 Euro monatlich angehoben. Beim Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen steigt der Höchstbetrag ab 1. Januar außerdem auf 250 Euro monatlich.

In der aktuellen Krisensituation ist es so, dass viele Menschen und auch Unternehmen in unserem Land Unterstützung benötigen, um durch diese schweren Zeiten zu kommen. Dazu gehört natürlich auch die große Anzahl an Studierenden. Um der schwierigen Lage gerecht zu werden, versucht die Koalitionsregierung mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Entlastungen so gut wie möglich all diejenigen zu erreichen, die diese Unterstützung benötigen. Um diese Entlastung zu erreichen, muss man allerdings nicht nur EINE Maßnahme betrachten, sondern den ganzen „Strauß“ an Maßnahmen, wobei mit einzelnen Maßnahmen stets bestimmte Bevölkerungsgruppen speziell erreicht werden (aber natürlich nicht ALLE von allen Maßnahmen profitieren können!). So soll quasi „für jeden etwas pauschal dabei sein“.

In JEDEM Fall aber gehören Sie  - gemeinsam mit rund 44,8 Millionen Beschäftigten in Deutschland - zu denjenigen, die einen Anspruch auf diese Energiepreispauschale von 300 Euro haben. Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre Bettina Hagedorn

 

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