Antwort 15.10.2026 von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt keine "Zwei-Klassen-Justiz" in NRW.
Es gibt keine "Zwei-Klassen-Justiz" in NRW.
Wer Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, wirksam schützen will, darf den Schutz nicht an formalen oder unscharfen Abgrenzungen scheitern lassen.
Sie ist die Expertin in diesem Thema, daher verlinke ich die Antwort von Frau Zagst hier.