Es gehört zu meinem Verständnis von Transparenz, dass die Ergebnisse solcher Beratungen am Ende offengelegt werden – selbstverständlich soweit dadurch keine anderen Schutzinteressen nach § 3 IFG verletzt werden
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Kein Maßnahmenkatalog, der von der vorigen Regierung diskutiert wurde, bekannt
Eine solche gab es in Deutschland bis 2009 schon einmal. Sie wurde abgeschafft, um eine einheitliche und vereinfachte Besteuerung aller Kapitalerträge zu gewährleisten und den Bürokratie- und Verwaltungsaufwand zu verringern.
Die Antwort lautet: 200 Millionen jährlich.
Die genaue Summe der Steuereinnahmen, die Baden-Württemberg durch die geplante Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie verliert, kann ich Ihnen aus dem Stehgreif nicht beziffern. Die Entscheidung darüber liegt beim Bund. Aus Landesperspektive begrüße ich die Maßnahme, wenn sie vom Bund solide finanziert wird.
Dort, wo Gewerberaum knapp ist, können Vermieter ohne Einschränkungen die Mieten in die Höhe treiben.