Antwort 24.02.2025 von Jörg Meyer CDU
Eine rechtsverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung besteht nicht.
Eine rechtsverbindliche Bearbeitungsfrist von Anträgen auf Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung besteht nicht.
Ziel ist es, über geeignete Beteiligungsformate möglichst vielen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich mit Ideen und Anregungen einzubringen.
Auch Umweltverbände, soziale Initiativen, Wissenschaft und Wirtschaft sollen eine aktive Rolle in der Strategieentwicklung spielen.
Bürger*innen sollten von Anfang an eingebunden werden – nur so entsteht eine starke, von allen getragene Strategie
Die SPD setzt auf Bürgerbeteiligung bei Hamburgs Nachhaltigkeitsstrategie. Dialog & Transparenz sind zentral, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.