Antwort 21.04.2022 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kern des Gesetzesentwurfs ist die Gewährleistung der Selbstbestimmung.
Kern des Gesetzesentwurfs ist die Gewährleistung der Selbstbestimmung.
Die Begleitung von Menschen in den Tod braucht nach meinem Dafürhalten Menschlichkeit und keine Verbote, faktische Hürden oder Bürokratie
Eine aktive Sterbehilfe ist aus meiner Sicht mit diesem Grundgedanken nicht vereinbar.
Meine eigene Meinungsbildung ist dabei noch nicht abgeschlossen.
Statt uneingeschränkter Sterbehilfe brauchen wir bessere Suizidprävention und guten Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung.
Nochmal: Besonders gefahrträchtige Angebote der Sterbehilfe werden unter Strafe gestellt. Das ist explizit durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht gedeckt.