Antwort 13.05.2026 von Aydan Özoğuz SPD
Als Rechtsstaat, der sich eindeutig zum geltenden Völkerrecht bekennt, ist es unsere Pflicht, das Vorgehen der USA klar zu benennen und zu kritisieren.
Als Rechtsstaat, der sich eindeutig zum geltenden Völkerrecht bekennt, ist es unsere Pflicht, das Vorgehen der USA klar zu benennen und zu kritisieren.
Nein, halten wir nicht.
Aus diesen Gründen setzt die FDP sich auf europäischer Ebene für eine Stärkung der rechtsstaatlichen Verfahren bei der Verhängung und Überprüfung von Sanktionen ein. Das betrifft sowohl die Rolle des Europäischen Gerichtshofs als auch mögliche unabhängige Prüfinstanzen.
Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist daher komplex, es gibt schließlich - wie beispielhaft skizziert- verschiedene Aspekte, die wir bei einer Bewertung zu berücksichtigen haben