Antwort 12.01.2026 von Friedrich Pürner parteilos
Sie können meine Position zur Thematik auf meiner Webseite nachlesen.
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Allgemein ist es so, dass Personen sanktioniert werden können, wenn die rechtlichen Gründe dafür vorliegen und es eine entsprechende Entscheidung des Rats der Europäischen Union gibt.
Sehr geehrte Frau W.,
Die Datenlage zur Anzahl von Totalsanktionen ist äußerst dünn, da die Jobcenter i.d.R. nicht zwischen "regulärer" und vollständiger Sanktion unterscheiden.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik in der die monatlichen Leistungsminderungen aufgelistet werden.