Antwort 26.11.2021 von Stephan Brandner AfD
Sie sind, wie sie schon annahmen, zur Neutralität verpflichtet, was sich unter anderem aus dem Beutelsbacher Konsens ergibt
Sie sind, wie sie schon annahmen, zur Neutralität verpflichtet, was sich unter anderem aus dem Beutelsbacher Konsens ergibt
Erst seit 1998 besteht die Möglichkeit, Personen, die an Kriegsverbrechen beteiligt waren, die Rente zu entziehen, was jedoch nur in seltenen Fällen geschehen ist.