Antwort 29.10.2020 von Norbert Dünkel CSU
(...) In der Sache ist die Anfrage durch den Zeitablauf zwischenzeitlich erledigt. (...)
(...) In der Sache ist die Anfrage durch den Zeitablauf zwischenzeitlich erledigt. (...)
(...) Deshalb trage ich auch grundsätzlich mit, dass es jetzt einen solchen Schulstart gibt. (...)
Das Abi jetzt gänzlich abzusagen, das will in meinem Umfeld bislang keiner, der betroffen ist.
Die Noten für das zweite Kurshalbjahr der 12. Klasse werden entweder aus bereits in diesem Halbjahr erbrachten Leistungen und/oder aus einer Hochrechnung der Note aus den Ergebnissen der übrigen Halbjahre aus der 11. und 12. Klasse erfolgen, wobei die aus Schülersicht jeweils günstigere Berechnungsvariante herangezogen wird („Günstigerregelung“).