Für im Ausland lebende ehemalige Deutsche oder im Ausland lebende Personen, die in Deutschland aufgewachsen sind, ändert sich in Bezug auf die Einbürgerungsmöglichkeiten nichts. Es bleibt bei den hohen Hürden für die Einbürgerung aus dem Ausland.
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Antwort 26.01.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sprechen Sie am besten mit der zuständigen Einwanderungsbehörde, ob eine Fristverlängerung der Einbürgerungszusage möglich ist.
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Ich freue mich sehr, dass wir die historische Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 19.01.2023 im Deutschen Bundestag verabschiedet haben:
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.
Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.