Vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bitte um Verständnis, dass ich Fragen grundsätzlich nicht über die Plattform abgeordnetenwatch beantworte.
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Abwälzung sollte nicht abgeschafft werden, um weiterhin Investitionen in Wohnraum zu ermöglichen. Wir wollen Lösungen finden, die für alle fair sind.

Die Grundsteuer in Baden-Württemberg bewertet in einem Wohngebiet mit gleichen Bodenrichtwert nur die Größe und sonst nicht.
Die alte Bewertungsgrundlage, wonach alle Immobilien unabhängig von Lage und Wert gleich behandelt wurden, wurde deshalb als verfassungswidrig eingestuft.
Die vom Bundesverfassungsgericht aufgetragene Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in Deutschland wurde unter das Gebot der Aufkommensneutralität gestellt.
BSW fordert Belastungsmoratorium bei der Grundsteuer