Antwort 23.01.2023 von Bettina Hagedorn SPD
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie als Vorruheständlerin gesetzlich leider nicht anspruchsberechtigt sind, da Sie weder eine „aktiv Beschäftigte“ noch Rentner(in) bzw. Pensionär(in) sind.
Ein derartiger Vorschlag wirft viele Detailfragen auf, die auch nicht kurzfristig zu klären sind. Wir arbeiten daran, das zu konkretisieren.
Sämtliche Steuern fließen zusammen. Sie stehen überwiegend dem Bund zu, zum Teil den Ländern und Kommunen. Wenn man Steuern bezahlt, hat man nicht den geringsten Einfluss darauf, wie sie verwendet werden.
Mit einem 200 Mrd. € starken Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird Unternehmen geholfen und über die Strom- und Gaspreisbremse entlastet.