Antwort 07.01.2022 von Manuel Hagel CDU
Finanzgeschäfte der Gemeinden unterliegen als Ausdruck der kommunalen Finanzhoheit grundsätzlich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeindeordnung (GemO) gibt den gesetzlichen Rahmen vor:
Finanzgeschäfte der Gemeinden unterliegen als Ausdruck der kommunalen Finanzhoheit grundsätzlich der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeindeordnung (GemO) gibt den gesetzlichen Rahmen vor:

Alle indirekten Steuern bedeuten eine Doppelbesteuerung. Die MLPD tritt für die Abschaffung der indirekten Steuern und der Besteuerung der Rente ein.