Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.05.2025 von Thomas Hering CDU
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD
Antwort 22.04.2025 von Ralph Edelhäußer CSU
Um eine schnellere Terminvergabe zu erreichen, setzen wir auf ein verbindliches Primärsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte in der Hausarztzentrierten Versorgung und im Kollektivvertrag, wobei Ausnahmen bei der Augenheilkunde und der Gynäkologie gelten.
Antwort 15.04.2025 von Michael Brand CDU
das duale System privater und gesetzlicher Krankenkassen wollen wir grundsätzlich beibehalten, aber reformieren.
Antwort ausstehend von Ralph Edelhäußer CSU
Antwort 05.09.2025 von Jan-Wilhelm Pohlmann CDU
Im hessischen Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD auf eine Evaluation und Weiterentwicklung des Beihilfewesens verständigt. An der konkreten Umsetzung dieser Vereinbarung arbeiten die Kolleginnen und Kollegen im hessischen Landtag sowie in den beteiligten Ministerien gerade.