Wie ich Ihnen bereits persönlich per E-Mail geschrieben habe, steht erst einmal nur ein Gesetzentwurf im Raum.
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Da sich Krankenkassen und Therapeutenvertreter nicht einigen konnten, hat ein Schiedsgremium die Absenkung gegen den Widerstand der Therapeuten auf Basis von Wirtschaftsdaten beschlossen.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht Einsparungen in allen Leistungsbereichen vor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung sollen bislang extrabudgetär vergütete Leistungen künftig wieder stärker in eine steuerbare Vergütungssystematik eingebunden und das Ausgabenvolumen über eine Gesamtvergütung begrenzt werden.
Meine Fraktion und ich nehmen Ihre Bedenken sehr ernst und wir können Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Allerdings muss ich auch betonen, dass die politischen Handlungsmöglichkeiten in dieser Frage sehr begrenzt sind.
Psychotherapeutische Versorgung sichern, ohne einseitige Sonderinteressen über das Gesamtsystem zu stellen.