Der Glaube, wir müssten einfach irgendwelche Maßnahmen einsetzen, ist für mich aus verfassungsrechtlicher Sicht schwer erträglich. Jede grundrechtsbeschränkende Maßnahme muss mit ausreichenden Begründungen unterlegt sein.
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Eine Übersterblichkeit während der Sommermonate ist m.E. nichts Neues und jedes Jahr zu finden.
Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich der Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes.
Zum Schutz unserer Grund- und Oberflächengewässer müssen wir die EU-Nitratrichtlinie umsetzen. Dafür haben wir ein Aktionsprogramm mit vielen Maßnahmen.
Deutschland hat zwar eine der höchsten Versorgungdichten weltweit, was das Verhältnis von Intensivbetten zu Einwohnern angeht. Aber auch dieses System kann nicht unbegrenzt viele Krankenhauseinweisungen verkraften.
Es ist wichtig, dass wir gegenwärtig über einen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes sprechen, der noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss.