Seit dem neuen Cannabisgesetz hat sich natürlich die rechtliche Lage rund um Cannabidiol auch geändert. So haben wir die Rahmenbedingungen für den Verkauf und die Vermarktung von CBD-Produkten neu definiert und damit auch CBD-Blüten unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert.
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Dabei dürfen Unternehmer*innen Versicherten – die erkennbar nicht in der Lage sind eine Arbeit ohne Gefährdung durchzuführen – mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Diese Regelungen gelten ebenso bei Cannabiskonsum.
Die Empfehlung der Expertengruppe, den Grenzwert für Cannabis auf 3,5 ng zu erhöhen und ein neues Testverfahren zu etablieren, begrüße ich sehr.
Beschlussempfehlungen dazu liegen vor, über welche heute abgestimmt werden sollen.
An der Entkriminalisierung von Konsumenten im Rahmen der Cannabisgesetzgebung habe ich keine Kritik geübt. Diese richtet sich gegen die schwer zu kontrollierenden Regeln zum Konsum im öffentlichen Raum, die Umsetzung der Distribution von Cannabis, die Regeln zum Eigenanbau und die unzureichenden Präventionsmittel.
Die Empfehlung der Expertengruppe, den Grenzwert für Cannabis auf 3,5 ng zu erhöhen und ein neues Testverfahren zu etablieren, begrüße ich sehr.