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Derzeit bemühen wir uns um eine Mehrheit dafür, dass alle Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich ihre Gewinne aus den Jahren 2022 und 2023 extra versteuern müssen, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 liegen
Meine Fraktion wird sich darum bemühen, aber Sie kennen ja die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag
Die Gaspreisbremse wird die Strompreisbremse ergänzen.
Nein, ein Energiepreisdeckel ist nicht rechtswidrig. Politisch wäre es ebenfalls keine Option, Menschen mit einer Verzehnfachung des Gas- oder Strompreises alleine zu lassen.
Der Bundestag hat gestern den Weg für die Gas- und Strompreisbremsen frei gemacht und diese in 2. und 3. Lesung beschlossen.