Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD

Wenn sie in einem aktiven Dienstverhältnis sind, steht Ihnen die staatliche Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu.

Antwort 09.12.2022 von Josip Juratovic SPD

Er muss aber definitiv alle Mitarbeiter, die auf gleicher Ebene beschäftigt sind auch gleich behandeln.

Antwort 07.11.2022 von Josip Juratovic SPD

Anspruchsberechtigt sind auch Arbeitnehmer mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen

Portrait von Ronja Kemmer
Antwort 11.10.2022 von Ronja Kemmer CDU

Personen, die zum 1. September 2022 nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, weil sie beispielsweise durch einen Arbeitgeberwechsel vorher ausgeschieden sind und eine neue Tätigkeit erst danach aufnehmen, können die Pauschale über die Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 beantragen.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 07.10.2022 von Thorsten Frei CDU

Sofern Ihr Mann in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist, kann er die Energiepreispauschale selbstverständlich bei seiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 im kommenden Jahr bei seinem in Deutschland für ihn zuständigen Finanzamt geltend machen.

Antwort 10.10.2022 von Josip Juratovic SPD

Sie bekommen die Energiepauschale, wenn in 2022 ein aktives Arbeitsverhältnis bestanden hat