Antwort 02.07.2024 von Carmen Wegge SPD
Das Ziel muss sein, Verkehrssicherheit herzustellen, dabei darf es natürlich zu keiner Diskriminierung auf Grund des Alters kommen.
Das Ziel muss sein, Verkehrssicherheit herzustellen, dabei darf es natürlich zu keiner Diskriminierung auf Grund des Alters kommen.
Stellt die Technische Prüfstelle – in Bayern der TÜV – bei der Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung einen Täuschungsversuch fest, informiert sie hierüber die für den Fahrerlaubnisbewerber/die Fahrerlaubnisbewerberin zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Entsprechend wird es meiner Kenntnis nach auch keine Änderungen zu der jetzigen Regelung geben:
Grundsätzlich halte ich das begleitete Fahren ab 17 für ausreichend