Wie in den bisherigen meiner Antworten bleibt es dabei: Die Staatsangehörigkeitsreform gilt für alle - sowohl für Ausländer:innen in Deutschland, die sich einbürgern lassen möchten, als auch für Deutsche im Ausland, die eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen möchten.
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Antwort 18.07.2024 von Hakan Demir SPD
Antwort 09.07.2024 von Andrea Lindholz CSU
Allerdings werden Sie die deutsche Staatsbürgerschaft nicht verlieren, wenn Ihnen diese zugestanden wurde.
Antwort 01.07.2024 von Thorsten Frei CDU
Grundsätzlich ist von einem Vertrauensschutz für Altfälle auszugehen
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD
Seit dem 27.06. dürfen Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten annehmen.
Antwort 07.07.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gemäß der aktuellen Gesetzesnovelle ist es möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne Ihre bestehenden Staatsangehörigkeiten aufgeben zu müssen.
Antwort 27.06.2024 von Hakan Demir SPD
Von der türkischen Wehrpflicht entbindet Sie eine zusätzliche Staatsbürgerschaft allerdings nicht.