Seien Sie aber versichert, dass ich mich weiterhin dafür stark mache, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten Rechtsänderungen beim Sprachnachweis im Rahmen des Ehegattennachzugs noch in diesem Jahr Gesetz werden.
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Daher werden wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartner weiter daran arbeiten, den Sprachnachweis schnellstmöglichst nach der Einreise nachweisen zu können.
Darin fordern wir, dass zum Ehepartner beziehungsweise zur Ehepartnerin nachziehende Personen den Sprachnachweis auch nach ihrer Ankunft in Deutschland erbringen können.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir uns dazu entschlossen, den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu erleichtern.
Gänzlich abgeschafft werden soll dieser Sprachnachweis jedoch nicht, da er einen wichtigen Baustein für die Integration darstellt.
Gerade in der aktuellen Situation, in der vergleichsweise viele Migranten in Deutschland unterbringen müssen, müssen alle migrationspolitischen Vorhaben ganzheitlich betrachtet und dem Praxistest unterzogen werden.