Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 24.10.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.10.2025 von Günter Krings CDU
Die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen
Antwort 20.10.2025 von Adrian Grasse CDU
Aus meiner Sicht sollten auch Selbstständige von der Aktivrente profitieren.
Antwort 25.02.2026 von Bärbel Bas SPD
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2025 bundesweit rund 34,9 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon etwa 409.000 über der Regelaltersgrenze.
Antwort 25.02.2026 von Rasha Nasr SPD
Es geht nicht darum, die einen zu bevorzugen und die anderen zu vergessen, sondern darum, beide Herausforderungen parallel anzugehen: Langzeitarbeitslose integrieren und Ältere fair unterstützen.
Antwort ausstehend von Lars Klingbeil SPD