Antwort 08.09.2021 von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Solarpflicht soll nur auf den Dächern gelten, wo es wirtschaftlich und technisch möglich und aus Denkmalschutzgründen zulässig ist.
Eine Solarpflicht soll nur auf den Dächern gelten, wo es wirtschaftlich und technisch möglich und aus Denkmalschutzgründen zulässig ist.
Als Betreiber einer Photovoltaikanlagen müssen Sie nicht automatisch ein Gewerbe anmelden. Und auch bei der Steuererklärung gibt es inzwischen Erleichterungen für Betreiber kleiner PV-Anlagen, die wir als Freie Demokraten begrüßen.
Jeder muss ein Solardach bekommen können. Niemand soll aus finanziellen Gründen auf ein Solardach und damit auf die Teilnahme an den Erneuerbaren verzichten. Dafür legen wir ein KfW-Deutschland-Dach-Programm auf, mit dem jeder Eigentümer ein zinsloses Darlehen erhält
Der Denkmalschutz steht daher nicht grundsätzlich über dem Klimaschutz.