Antwort 22.09.2025 von Thomas Erndl CSU
Bei einem Scheitern des Verbotsantrags erhielte die AfD faktisch ein „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar
Bei einem Scheitern des Verbotsantrags erhielte die AfD faktisch ein „Gütesiegel“, eine verfassungsgemäße Partei zu sein – dieses Risiko einzugehen, halte ich für nicht vertretbar
Bei der Stoffblume, die ich zur konstituierenden Sitzung des 21. Deutschen Bundestags am Revers trug, handelt es sich nicht um eine Kornblume.
Die AfD will das Pflegegeld nicht kürzen.

Ja