Antwort 04.12.2024 von Nicole Bauer FDP
Ein sofortiges Verbot ist rechtlich nicht umsetzbar, da die EU die ausschließliche Zuständigkeit hat.
Ein sofortiges Verbot ist rechtlich nicht umsetzbar, da die EU die ausschließliche Zuständigkeit hat.
Ich halte Katzenschutzverordnungen mit einer Kastrations- und Registrierungspflicht für sehr wichtig, um das Katzenleid zu verringern. Mir ist die schwierige Lage in vielen Tierheimen durchaus bekannt.
Als SPD setzen wir uns für eine schrittweise Verbesserung der Haltungsbedingungen ein.
Die CDU setzt sich schon seit langer Zeit und wird dies auch weiterhin tun.
Cem Özdemir verschafft mit dem Vorschlag für eine Tierschutzgesetznovelle dem Verfassungsziel des Tierschutzes endlich eine angemessene Geltung.